arrow-left arrow-right close contrast download easy-language facebook instagram logo-spe-klein mail menue Minus Plus print search sound target-blank Twitter youtube
Inhaltsbereich

Patrick Diebold

Spenden für Patrick Diebold

Hilf mit, unser Ziel zu erreichen! Deine Spende trägt dazu bei, unser gemeinsames Ziel zu erreichen: Der Wahlkreis Karlsruhe-Land muss endlich wieder durch einen Sozialdemokraten in Berlin vertreten werden! Über das Online-Formular kannst bequem online spenden.

Spenden per Überweisung

Wenn Du das Online-Tool nicht nutzen willst, kannst Du auch per Überweisung spenden.

Bitte nutze dafür die folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: SPD-Kreisverband Karlsruhe-Land
Bank: Raiffeisenbank Hardt-Bruhrain
IBAN: DE43 6606 2366 0008 0687 55

Verwendungszweck: Spende [Vorname + Name + Anschrift]

Bitte gib unbedingt Name und Anschrift im Verwendungszweck an, weil Deine Spende sonst nicht angenommen werden darf!

Kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

  • Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
  • Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Diese Regelungen gelten NUR für „natürliche Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Solltest Du weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Deiner Spende an die SPD haben, wende dich bitte an: spenden@spd.de

Vielen Dank für Deine Unterstützung!